Informationen und Prüfungsaufgaben
Im Rahmen der Koordinierungssitzung am 15.09.2020 wurden zur Vereinheitlichung der Gesellenprüfung Teil 1 und Teil 2 folgende Änderungen für die praktischen Prüfungen beschlossen:
Nut des Handschleifsteins | Nutzung erlaubt |
Lötstelle | Nachbearbeitung erlaubt |
Ersatzmaterial: Benötigen Sie kein Ersatzmaterial, erhalten Sie automatisch 50 Punkte für Ihr Prüfungsstück. | 50 Punkte bei Nichtanforderung von Ersatzmaterial 0 Punkte bei Anforderung von Ersatzmaterial (einmalig) |
Mitbringen eigener Automaten | nicht erlaubt |
Toleranztabellen | ZVA-Vorgaben (siehe untenstehende Downloads Teil 1 und Teil 2) |
Mitbringen eigenes Werkzeug | nicht erlaubt |
Scheitelbrechwertmessgeräte | Teil 2 – alle Scheitelbrechwertmessgeräte erlaubt, auch digital |
Teil 1 – nur Projektions– und Okularmessgeräte erlaubt | |
Preislisten | Nur SWAV-Preisliste erlaubt |
Die Änderungen treten wie folgt in Kraft:
Gesellenprüfung Teil 1 – Frühjahr 2021
Gesellenprüfung Teil 2 – Sommer 2021
Zusätzlich finden Sie nachfolgend alle Übungsaufgaben, anlehnend an die Prüfungsaufgaben, des Prüfungsteils „Herstellen einer randlosen Korrektionsbrille“, welche erstmals im Sommer 2021 eingesetzt werden können. Ebenso sind, zur Vorbereitung und zu Übungszwecken des Prüfungsteils „Augenoptische Versorgung“, die SWAV-Preisliste sowie die einheitliche Karteikarte abrufbar. Die neuen Prüfungsaufgaben zum praktischen Teil der Gesellenprüfung Teil 1 können erstmalig 2022 eingesetzt werden.
Für weitere Informationen steht Ihnen Diana Dittrich unter Tel.: 06232 – 646914 gerne zur Verfügung.