Bildschirmarbeitsplatzbrille

Die Brille für die Arbeit am Computer

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Die Tätigkeit am Computer stellt hohe Anforderungen an die Augen. So wechselt der Blick von Bildschirmbenutzern täglich bis zu 30.000-mal zwischen Manuskript, Tastatur und Monitor hin und her. Um immer wieder ein scharfes Bild zu erzeugen, müssen sich die Augen ständig an verschiedene Helligkeiten und Kontraste anpassen und in unterschiedliche Entfernungen blicken. Zudem wirken eine oft unnatürlich starre Kopf- und Körperhaltung sowie ein hohes Maß an Konzentration belastend. Deshalb leiden Menschen, die viel am Computer arbeiten, häufig an typischen Augenbeschwerden wie unscharfem Sehen, Doppelbildern, Blendung, Augenschmerzen, Tränen, Juckreiz, Druckgefühl, Brennen, roten Augen und Kopfschmerzen. Ab dem 45. Lebensjahr vermindert sich meist die Akkomodationsfähigkeit (Brechkraft) der Augen und kann so das scharfe Sehen auf Entfernungen zwischen Tastatur (ca. 40 cm) und Bildschirm (ca. 50 – 70 cm) zusätzlich einschränken. Wenn dann eine Alltagsbrille für die Bildschirmarbeit nicht mehr ausreicht, kann eine spezielle Sehhilfe, die Bildschirmarbeitsplatzbrille, notwendig werden.

Arbeitnehmer haben seit Dezember 1996 einen gesetzlichen Anspruch auf regelmäßige Sehteste und bei Bedarf auf eine Bildschirmarbeitsplatzbrille

Wenn die Untersuchung des Sehvermögens und der Augen ergibt, dass eine Bildschirmarbeitsplatzbrille erforderlich ist, muss dem Betroffenen vom Arbeitgeber/Dienstherrn im erforderlichen Umfang eine spezielle, kostengünstige Sehhilfe für die Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsplatzbrille) zur Verfügung gestellt werden. D. h. der Arbeitgeber trägt die Kosten.

Verordnung Bildschirmarbeitsplatzbrille

Zuzahlungsfreie Bildschirmarbeitsplatzbrillen

Beschäftigte folgender Institutionen können bei den teilnehmenden Augenoptikern des SWAV Bildschirmarbeitsplatzbrillen ohne Zuzahlung erwerben:

Zuzahlungsfreie Bildschirmarbeitsplatzbrillen

Voraussetzung ist, dass die grundsätzliche Notwendigkeit einer Bildschirmarbeitsplatzbrille durch einen Augenarzt festgestellt wird. Bei der Folgeversorgung ist keine augenärztliche Verordnung mehr erforderlich.

Im Jahr 2007 wurde ein erster Vertrag abgeschlossen, der in den folgenden Jahren als Grundlage diente. Mit dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren wurde zum 1. Dezember 2014 eine neue zeitgemäße Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Die Vereinbarung bildet die Grundlage zur Lieferung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen an Angestellte des Landes Baden-Württemberg. Im Jahr 2016 wurde das Ressort “Arbeit” in das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg integriert. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf den abgeschlossenen Rahmenvertrag.

Die Rahmenvereinbarung findet nur für Augenoptikbetriebe Anwendung, die ihr durch schriftliche Erklärung beigetreten sind. Dies betrifft auch Betriebe, die bereits der bisherigen Vereinbarung aus dem Jahr 2007 beigetreten waren. Auf schriftliche Anfrage an senden wir Ihnen gerne weitere Informationen sowie die Beitrittserklärung zu.

Eine Übersicht aller Vertragspartner, die dem Rahmenvertrag über die Lieferung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen beigetreten sind, finden Sie im nachfolgenden Dokument (Sortierung nach Postleitzahl).

Vertragspartner – Bildschirmarbeitsplatzbrille

Sollte der Augenoptiker Ihres Vertrauens in der Übersicht nicht zu finden sein, sprechen Sie ihn gerne darauf an. Ein Beitritt zum Rahmenvertrag ist jederzeit möglich.


  1. Bestellformulare

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