Vergrößernde Sehhilfen

Wenn die Brille nicht mehr weiterhilft

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Ist die Sehleistung auch mit Hilfe „normaler“ Sehhilfen, wie Brille oder Kontaktlinsen, nicht mehr ausreichend, um den Alltag alleine zu bewältigen, spricht man von einer Sehbehinderung. Die Ursache liegt meist bei Erkrankungen der Netzhaut, wie z. B. einer Makuladegeneration, die vom Augenarzt festgestellt werden müssen. Auf Grund der Diagnose des behandelnden Augenarztes erfolgt dann die Einstufung nach dem Grad der Sehbehinderung, z. B.:

  • 70% Restsehvermögen entspricht Visus 0,7 (Lesen eines Telefonbuchs)
  • 50% Restsehvermögen entspricht Visus 0,5 (Lesen von Zeitungsdruck)
  • 10% Restsehvermögen entspricht Visus 0,1 (Orientierung im Freien)

Wird eine wesentliche Einschränkung der Sehkraft vom Augenarzt festgestellt, kann der spezialisierte Augenoptiker dem Sehbehinderten wichtige Hilfestellungen geben. Er berät nicht nur zu allgemeinen Fragen der Sehbehinderung, sondern führt auch Testungen optischer und elektronischer Sehhilfen durch. Unter Berücksichtigung des Grads der Sehbehinderung, der Fähigkeiten des Sehbehinderten, der schon benutzten Hilfsmittel sowie der persönlichen Anforderungen kann das am Besten geeignete Korrektionsmittel empfohlen werden.

Inzwischen wird eine Vielzahl von optischen und elektronischen Sehhilfen angeboten. Dazu gehören unter anderem: Lupen, Lupenbrillen und Lesegläser, Spezialausführungen von Brillen und Fernrohrsystemen (Nachtsichtbrillen, Monoculare etc.), Bildschirmlesegeräte sowie spezielle Kantenfiltergläser für die Ausblendung bestimmter Wellenlängen zur Kontraststeigerung.