11.09.2024
| 13 – 18 Uhr
| Aus- und Weiterbildungszentrum Karlsruhe, Gartenstraße 76, 76135 Karlsruhe
Jeder Betrieb ist gesetzlich verpflichtet, die Arbeitssicherheit für seine Mitarbeiter zu gewährleisten. Üblicherweise geschieht dies durch eine bestelle Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieur, -techniker, -meister). In Kleinbetrieben, die eine Größe von 50 Mitarbeitern nicht überschreiten, ist es möglich, die Aufgaben der Arbeitssicherheit als Inhaber bzw. Betriebsleiter selbst durchzuführen. Dieses Unternehmermodell der Berufsgenossenschaft besteht aus folgenden Elementen: […]