Hochwasser: Informationen für Handwerksbetriebe
Veröffentlicht am 5. Juni 2024
Ist Ihr Betrieb vom Hochwasser betroffen und Sie fragen sich jetzt, wie es weitergeht?
Unternehmen Sie u.a. folgende Schritte:
Dokumentieren Sie Ihre Schäden durch Fotos und Videos und informieren Sie anschließend Ihre Versicherung. Ob und inwiefern ein versicherter Schadensfall vorliegt, prüft Ihre Versicherung zunächst Ihre Versicherung.
Beantragen Sie Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit gemäß §§ 95 ff SGB III. Arbeitsausfälle, die unmittelbar aufgrund des Hochwassers eingetreten sind, stellen regelmäßig ein unabwendbares Ereignis gemäß § 96 Abs. 1 und Abs. 3 SGB III dar. Ausreichend kann auch eine nur mittelbare Betroffenheit des Betriebs sein, wie etwa ein Arbeitsausfall aufgrund fehlender Materiallieferung aus einem vom Hochwasser betroffenen Unternehmens.
Informieren Sie sich über Soforthilfen des Bundes oder des Landes Baden-Württemberg! In der Regel erhaltenen Betroffene in Katastrophengebieten staatliche Hilfsgelder.
Nützliche Links:
Aktuelle Entwicklungen finden Sie stets auf der Seite des Landes Baden-Württemberg. Auch Landkreise und Kommunen informieren auf Ihren Websites über aktuellen Entwicklungen.
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung für Betroffene: Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat am 4. Juni 2024 darüber informiert, dass die Finanzverwaltung die Betroffenen durch steuerliche Maßnahmen unterstützen wird. Hierzu gibt es einen sog. Katastrophenerlass. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
ZDH-Sonderseite zur aktuellen Lage, Betriebsberatungsstellen der Handwerksorganisationen und weitere Hilfen.
Beratungsstellen der Handwerkskammern
Quelle: HWK Ulm/Handwerk BW