Hausordnung Boardinghouse
Präambel
Diese Hausordnung soll in erster Linie einer guten Atmosphäre und einem verträglichen Zusammenleben aller untergebrachten Mieter* im Boardinghouse dienen. Deshalb gilt grundsätzlich das Gebot der Rücksichtnahme, Höflichkeit, Verständnis füreinander und Pünktlichkeit. Toleranz und Gewaltfreiheit sind Prinzipien unseres Boardinghouses. Die Hausordnung sowie die Haus- und Ausbildungsbereichsordnung sind fester Bestandteil des Mietvertrages. Verstöße gegen die Punkte der Hausordnung können zum Verweis oder zur fristlosen Kündigung führen.
Die elf Grundregeln im Boardinghouse
1. Die Unterbringung erfolgt in einem möblierten Zwei- oder Dreibettzimmer. Die Zimmereinteilung wird durch den Vermieter vorgenommen. Nach Erhalt der Einladung geben die Mieter an, mit wem sie das Zimmer belegen möchten. Diese Angaben werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Dabei werden ausschließlich gleichgeschlechtliche Zimmerbelegungen vorgenommen. Schülereigene Tauschaktionen sind untersagt.
2. Bei seiner Ankunft im Boardinghouse erhält jeder Mieter einen Schlüssel für sein Zimmer, den er beim Auszug wieder abzugeben hat. Der Schlüssel ist sorgfältig aufzubewahren. Schlüssel dürfen nicht an Dritte weitergegeben und vervielfältigt werden.
3. Der Vermieter haftet nicht für abhandengekommene Gegenstände und Geld.
4. Die Ruhezeiten von 22:00 bis 6:00 Uhr sind einzuhalten. Das Abspielen von Musik oder TV darf nur in Zimmerlautstärke erfolgen.
5. Im Boardinghouse sind keine Besucher gestattet. Evtl. freie Betten in einem Mehrbettzimmer dürfen nicht untervermietet werden. Der Vermieter oder eine von ihr beauftragte Person hat das Recht, Hausfremden das Betreten des Boardinghouses zu verbieten. Für gemeinsame Treffen der Mieter ist ein Aufenthaltsraum im Erdgeschoss des Boardinghouses eingerichtet. Auf den Zimmern ist ein gegenseitiges Treffen ausschließlich der Bewohner des Boardinghouses bis 22:00 Uhr gestattet. Der Aufenthalt von mehr als vier Personen in einem Zweibettzimmer bzw. sechs Personen in einem Dreibettzimmer ist nicht gestattet. Größere Gruppen können für ihr Zusammensein den Aufenthaltsraum im 1. OG nutzen.
6. Im gesamten Gebäude und in den Zimmern sowie auf den Balkonen besteht Rauchverbot. Das Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Raucherbereichen außerhalb des Gebäudes gestattet. Zigarettenreste sind in den dafür vorgesehenen Aschenbechern zu entsorgen. Verschmutzungen durch Asche sind sofort zu beseitigen.
7. Das Mitbringen, Konsumieren und Deponieren von alkoholischen Getränken oder berauschenden Mitteln innerhalb des Boardinghouses ist verboten. Dies gilt unabhängig davon, ob Behältnisse mit alkoholischem Inhalt geschlossen, geöffnet oder geleert sind. Dies gilt in gleicher Weise für die Weitergabe entsprechender Behältnisse an oder von Dritten, die den Konsum von Alkohol oder anderer berauschender Mittel fördern. Der Vermieter oder seine Beauftragten haben das Recht, bereits bei einem einfachen Anhalt für einen Verstoß
gegen Alkohol- oder Drogenmissbrauch, Kontrollen durchzuführen, entsprechende Behältnisse sicherzustellen und bei Zweifel auf Kosten und Lasten des Mieters zu untersuchen.
8. Das Mitführen von Waffen jeglicher Art ist untersagt.
9. Gebäude, Inventar, Anlagen und Gemeinschaftseinrichtungen sind schonend und pfleglich zu behandeln. Das Anbringen von Aufklebern etc. ist untersagt. Beschädigungen, Defekte oder notwendige Reparaturen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Die Zimmer sind in einem ordnungsgemäßen, sauberen und aufgeräumten Zustand zu halten.
10. Bis 24:00 Uhr haben sich alle in ihrem Zimmer zu befinden. Minderjährige werden gemäß Jugendschutzgesetz behandelt.
11. Tätliche Angriffe oder Androhung von Tätlichkeiten gegen andere Menschen sind für die Gemeinschaft nicht tragbar und deshalb verboten.
Allgemeines
Auf kostenbewussten Umgang ist zu achten: Lichter und Geräte beim Verlassen des Zimmers ausschalten, kein unnötiger Stand-by-Betrieb, Stoßlüften (morgens und abends) anstelle von dauerhaft gekippten Fenstern. An der Außenfassade dürfen keine Gegenstände angebracht werden.
Das Abstellen jeglicher Gegenstände auf dem Balkon ist untersagt. Das Inventar des Zimmers darf nicht auf den Balkon gestellt werden. Handtücher oder andere Gegenstände (z. B. Kleidungsstücke) dürfen nicht über die Balkonbrüstung gehängt werden.
Die Balkone dürfen während der Ruhezeiten (von 22:00 bis 6:00 Uhr) nicht genutzt werden. Auf den Balkonen herrscht Rauchverbot. Aus den Fenstern bitte keine Gegenstände werfen. Die Außenanlage ist sauber zu halten.
Beim Verlassen des Zimmers ist dieses abzuschließen. Die Fenster müssen geschlossen sein. Während des Kochens darf das Zimmer nicht verlassen werden. Weder im Zimmer noch im Gemeinschaftsraum oder in den Fluren dürfen Veränderungen an den Gas-, Elektro-, oder Wasserinstallationen und der daran angeschlossenen Geräte und Armaturen vorgenommen werden. Der Mieter haftet für die Vollzähligkeit und den Zustand des Zimmerinventars.
Der anfallende Müll ist nach den geltenden Bestimmungen zu trennen, Speisereste sind sofort in die bereitgestellten Mülleimer im Zimmer ordnungsgemäß zu entsorgen, um einem Schädlingsbefall vorzubeugen. Bei akutem Schädlingsbefall ist unverzüglich der Vermieter zu verständigen. Der Müll wird täglich vom Reinigungspersonal geleert.
Sollten minderjährige Mieter unter der Woche einmal nicht im Wohnheim übernachten wollen (dies gilt auch für den Fall, dass sie nach Hause fahren), muss die Verwaltung wissen, ob die Eltern damit einverstanden sind. Deshalb ist eine diesbezügliche Einverständniserklärung der Eltern absolut notwendig.
Fahrräder und Pkw dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Stellflächen abgestellt werden.
Das Auslegen und Verteilen von Flyern oder Broschüren jeglicher Art ist verboten.
Rechts- oder linksextremistische Äußerungen, Zeichnungen sowie das öffentliche Tragen, Verbreiten und Zurschaustellen von Symbolen oder Codes sind verboten. Weder das gemietet Zimmer noch der Aufenthaltsraum dürfen zu propagandistischen oder politischen Zwecken oder für Versammlungen genutzt werden. Gewerbliche Tätigkeiten, wie der Handel von Waren oder das Anbieten von Dienstleistungen, sind untersagt.
Einzug in das Boardinghouse
Das Zimmer sowie die Einrichtung des Zimmers sind bei Einzug auf Vorbeschädigungen zu prüfen. Diese sind unverzüglich, spätestens aber bis zum Folgetag 8:00 Uhr nach der Schlüsselübergabe persönlich oder per E-Mail () zu melden.
Jedes Zimmer verfügt für jeden Bewohner über einen eigenen Safe, in dem Wertsachen verwahrt werden müssen. Es wird darauf hingewiesen, dass für abhandengekommene Gegenstände und Geld keine Haftung durch den Vermieter übernommen wird.
Aus Sicherheitsgründen ist die Stockwerk- bzw. Zimmertür stets verschlossen zu halten. Ein Duplikat jedes Schlüssels wird beim Vermieter unter Verschluss aufbewahrt, damit bei Brand, Wasserrohrbruch oder sonstigen Schäden eingegriffen werden kann.
Zur Info: Die Information, wann eingecheckt werden kann, habe ich herausgelassen, damit dies nicht dem in den Anreiseinformationen entgegensteht.
Bettwäsche wird gestellt, Handtücher sind selbst mitzubringen.
Nachtruhe, Besuch, Ausgang
Durch das Betreuungspersonal werden stichprobenhaft Kontrollen durchgeführt und es steht für Anliegen und Rückfragen zur Verfügung. Das Betreuungspersonal ist bereits ab 20:00 Uhr vor Ort. Der Vermieter übertrug ihr ebenso das Recht, bei Nichteinhaltung der gesamten Punkte der Hausordnung gegenüber den entsprechenden Personen zu reagieren. Des Weiteren gilt Punkt 10 der „11 Grundregeln im Boardinghouse“.
Küchennutzung
Während der Kurswoche müssen sich die Mieter selbst verpflegen. Jedes Zimmer verfügt über eine eigene Küche mit Elektroherd (2 Kochstellen), Kühlschrank, Mikrowelle mit Grillfunktion und Wasserkocher. Küchenutensilien wie Geschirr, Besteck, Pfannen, Töpfe, Reinigungsmittel sowie Geschirrhandtücher sind vorhanden. Geschirr, Besteck, Pfannen und Töpfe sind selbst zu reinigen. Verursachte Verschmutzungen der Kochstellen, des Herdes, Kühlschranks, Wasserkochers und der Mikrowelle sind zu beseitigen. Die Küchenutensilien
sind zu dem gekauften Wert festgelegt. Bei Beschädigung werden sie dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Liste der Neu- bzw. Wiederbeschaffungspreise kann in der Verwaltung eingesehen werden.
Tierhaltung
Das Halten von Tieren jeglicher Art und das Aufstellen von Aquarien oder Terrarien sind nicht gestattet.
Ordnung und Sicherheit
Im Brandfall sind die durch Fluraushang bekanntgegebenen Fluchtwege zu benutzen. Die Mieter haben sich am Anreisetag über die Aushänge und die örtlichen Begebenheiten zu informieren. Die Fluchtwege sind frei zu halten. Brandschutztüren sind geschlossen zu halten. Brandschutzanlagen dürfen nicht manipuliert oder missbräuchlich verwendet werden. Es dürfen keine feuer- oder explosionsgefährlichen
Stoffe auf den Zimmern gelagert werden. Im Gebäude darf nicht gegrillt werden. Im Falle eines Brandes dürfendie Aufzüge nicht benutzt werden. Offenes Feuer ist nicht erlaubt, auch keine Kerzen oder Teelichter.
Zur weiteren Sicherheit sind die Notausgangstüren im 2., 3. und 4. OG mit Türwächtern ausgestattet. Beim Öffnen der Türen lösen diese automatisch ein Signal aus, welches nur durch die Betreuungsperson ausgeschaltet werden kann. Das Signal befreit nicht von dem Anruf bei der Polizei / Feuerwehr. Bitte öffnen Sie die Türen nur im Notfall.
Die Etagenflure werden aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Die Augenoptiker-Innung Baden-Württemberg behält sich vor, diese Aufzeichnungen nach Aufforderung an Behörden oder Gerichte weiterzugeben. Auf die Videoüberwachung wird durch entsprechende Ausschilderung hingewiesen.
Die Aufzüge dürfen außerhalb des Brandfalls benutzt werden, allerdings sind die geltenden Regelungen und Bestimmungen bzgl. der Aufzüge zu beachten.
Die Freizeitaktivitäten außerhalb des Ausbildungsbetriebes unterliegen nicht dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Wir empfehlen daher den Abschluss einer privaten Unfallversicherung.
Werden Gegenstände beim Auszug vergessen, werden diese 14 Tage aufbewahrt und auf Anfrage unfrei verschickt.
Der Vermieter oder ein von ihm Beauftragter kann das Zimmer nach vorheriger Anmeldung bzw. Ankündigung von 8:00 bis 24:00 Uhr zur Aufrechterhaltung des Betriebes betreten. Bei Unglücksfällen oder bei Gefahr im Verzug ist er hierzu jederzeit – auch bei Abwesenheit des Mieters – berechtigt.
In Notfällen finden Sie entsprechende Ansprechpartner wie Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Giftnotrufzentrale auf der Notfallliste, welche im Aufenthaltsraum angebracht ist. Sonstige Ansprechpartner sind ebenfalls auf dieser Notfallliste zu finden.
Zimmerordnung
Die Aufenthalts- und Schlafbereiche, Küchenzeilen und Bäder sind jederzeit in einem ordnungsgemäßen, sauberen und aufgeräumten Zustand zu halten.
Toiletten sind keine Müllschlucker. Die Kosten für die Beseitigung der Verstopfung von Entwässerungsrohren oder andere Störungen infolge falscher Behandlung hat der Mieter zu tragen. Schmutzränder in den Toiletten und Duschen sind sofort zu beseitigen. Hygieneartikel wie Binden, Slipeinlagen, Tampons etc. sind unbedingt in die dafür vorgesehenen Hygienebeutel und Müllbehälter zu entsorgen.
Auch wenn ein Reinigungsunternehmen für die Endreinigung beauftragt ist, hat jeder Auszubildende den von ihm verursachten Schmutz sofort zu beseitigen. Sollte eine zusätzliche Reinigung beauftragt werden müssen, gehen die Kosten zu Lasten des Mieters.
Das Entfernen von jeglichen Mietgegenständen aus den Zimmern ist untersagt. Befestigungsmittel an Schränken und Türen sind verboten. In die Wände dürfen keine Löcher gebohrt oder Nägel geschlagen werden. Die Wände dürfen nicht beklebt werden.
Gemeinschaftsraum
Der Gemeinschaftsraum ist für den Aufenthalt Aller bestimmt und soll in einem Zustand verbleiben, in dem sich jeder wohlfühlen kann. Verursachte Verunreinigungen sind sofort zu beseitigen. Mit den Einrichtungsgegenständen ist auch hier pfleglich umzugehen. Die Ruhezeiten von 22 Uhr bis 6 Uhr sind einzuhalten.
Haftung
Bei Verlust der Schlüssel ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen. Die Kosten der Wiederbeschaffung trägt der jeweilige Mieter. Das vom Vermieter eingebaute Schloss darf nicht ausgetauscht werden. Bei Beschädigung oder Verschmutzung von Gebäude oder Inventar ist der entstandene Schaden durch den Verursacher zu ersetzen. Des Weiteren ist § 830 BGB „Mittäter und Beteiligte“ einschlägig:
(1) Haben mehrere durch eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht, so ist jeder für den Schaden verantwortlich. Das Gleiche gilt, wenn sich nicht ermitteln lässt, wer von mehreren Beteiligten den Schaden durch seine Handlung verursacht hat.
(2) Anstifter und Gehilfen stehen Mittätern gleich.
Auszug aus dem Boardinghouse
Vor der Abreise ist das Bett von jedem Mieter selbst abzuziehen. Die gesamte Bettwäsche (Kissen und Bettbezug) inkl. Bettlaken (ohne Nässeschutz) wird ebenfalls im Zimmer 104 abgegeben. Die Zimmer sind bei Auszug mit vollständigem Inventar zu übergeben. Die Endabnahme findet in der Regel freitags in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr statt.
Die Aufenthalts- und Schlafbereiche, Küchenzeilen und Bäder sind in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Die Schranktüren und Türen des Safes bitte offen lassen.
Zur Aufbewahrung der Koffer steht im Synus-Gebäude ein Raum zur Verfügung. Dieser wird vor Unterrichtsbeginn verschlossen. Die Öffnung des Raumes erfolgt nach Unterrichtsende. Aus organisatorischen Gründen kann der Zutritt in der Zwischenzeit nur in dringenden Fällen erfolgen. Die Mieter sollen daher erforderliches Unterrichtsmaterial mitnehmen. Eine Haftung der aufbewahrten Sachen wird nicht übernommen.