ZVA zur Hilfsmittelrichtlinie: G-BA folgt Forderungen des ZVA

Veröffentlicht am 21. Juni 2019

Thomas Truckenbrod, Präsident des ZVA (ZVA/Magner)
Thomas Truckenbrod, Präsident des ZVA (ZVA/Magner)

Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) 2017 noch versucht hatte, eine Hilfsmittelrichtlinie auf den Weg zu bringen, die Augenoptiker systematisch benachteiligt hätte, ist er nun den Argumenten des Zentralverbandes der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) und des GKV-Spitzenverbandes gefolgt. Augenoptiker dürften damit ohne ärztliche Mitwirkung Folgeversorgungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen vornehmen.

„Es war ein langer Weg, bis der G-BA zur Einsicht kam. Dem ersten Entwurf der Hilfsmittelrichtlinie vor zwei Jahren folgte zunächst der massive Protest des gesamten augenoptischen Berufsstandes. Viele Augenoptiker setzten sich mit Bundestagsabgeordneten in Verbindung, der ZVA holte Gutachten von renommierten Sozialrechtlern ein, nahm über verschiedenste Kanäle politischen Einfluss und flankierte all das mit einer PR-Kampagne“, bilanziert ZVA-Präsident Thomas Truckenbrod die gemeinsamen Anstrengungen des Verbandes, der Innungen und der Mitgliedsbetriebe. Letztlich zeigten sie Wirkung: Anfang 2018 beanstandete das Bundesgesund-heitsministerium die Hilfsmittelrichtlinie und forderte den G-BA zur Nachbesserung auf. Im Mittelpunkt der Kritik stand dabei das sogenannte Regel-Ausnahme-Verhältnis: Wäre es nach dem Willen des G-BA gegangen, hätten gesetzlich Versicherte eine Brille oder Kontaktlinsen künftig in nahezu jedem Fall nur auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung erhalten. Der ZVA wies die Politik jedoch wiederholt darauf hin, dass sich dies nicht mit dem im Sozialgesetzbuch V angelegten Prinzip vertrage, nach dem die Verordnung von Sehhilfen nur im medizinisch begründeten Ausnahmefall einer ärztlichen Mitwirkung bedarf.

In seiner Sitzung am 20. Juni nun folgte der G-BA dieser Argumentation und beschloss eine Hilfsmittelrichtlinie, gemäß derer Augenoptiker bei Kunden, die nach dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz eine Sehhilfe zu Lasten der Krankenkassen erhalten, selbständig Folgeversorgungen vornehmen dürfen. „Wir haben dem Berufsstand Gehör verschafft und können daher als Verband heute außerordentlich stolz auf die Arbeit der letzten 24 Monate sein“, so Truckenbrod.

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