Erhöhung der Ausbildungsvergütung im Südwesten

Veröffentlicht am 26. Oktober 2023

© Alina / AdobeStock
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Im Rahmen der SWAV-Delegiertenversammlung am 4. Oktober 2023 in Karlsruhe wurde eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung beschlossen. Hintergrund der Erhöhung ist die jährlich steigende Mindestausbildungsvergütung, die nicht unterschritten werden darf. Mit Blick auf die Zukunft – und damit einhergehend auch mit Blick auf die Attraktivität von Berufen bei der Generation Z – haben die Delegierten folgende Vergütungen zum 1. August 2024 beschlossen:

  1. Lehrjahr: 800,00 Euro
  2. Lehrjahr: 950,00 Euro
  3. Lehrjahr: 1.100,00 Euro

Keine Änderungen gibt es bei der Wochenarbeitszeit und der Urlaubsregelung. Der Südwestdeutsche Augenoptiker- und Optometristen-Verband empfiehlt weiterhin, eine 40-Stunden-Woche zu vereinbaren, den Jahresurlaub auf 27 Werktage festzusetzen sowie die Ausbildungsvergütung in bestehenden Ausbildungsverträgen anzupassen.