Augenoptik gehört zur Grundversorgung

Veröffentlicht am 8. Dezember 2021

@simbos - stock.adobe.com
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Nach der MinisterpräsidentInnen-Konferenz am 03.12.2021 wurde die 2G-Regelung im Einzelhandel in die Länder-Verordnungen übertragen.

Ausdrücklich davon ausgenommen ist die Augenoptik. Dies bedeutet, dass sowohl in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Hessen der Besuch beim Augenoptiker ohne Zugangsbeschränkungen möglich ist.

Abstandsgebot, Maskenpflicht und Hygienekonzept sind natürlich weiterhin zu beachten und umzusetzen.