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@adobe stock / Angelov
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Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 der Gesellenprüfung mit 30 Prozent und Teil 2 der Gesellenprüfung mit 70 Prozent gewichtet.

Im Rahmen der Koordinierungssitzung am 15.09.2020 wurden zur Vereinheitlichung der Gesellenprüfung Teil 1 und Teil 2 folgende Änderungen für die praktischen Prüfungen beschlossen:

Nut des HandschleifsteinsNutzung erlaubt
LötstelleNachbearbeitung erlaubt
Ersatzmaterial:
Benötigen Sie kein Ersatzmaterial, erhalten Sie automatisch

50 Punkte für Ihr Prüfungsstück.
50 Punkte bei Nichtanforderung von Ersatzmaterial
0 Punkte bei Anforderung von Ersatzmaterial (einmalig)
Mitbringen eigener Automatennicht erlaubt
ToleranztabellenZVA-Vorgaben (siehe untenstehende Downloads Teil 1 und Teil 2)
Mitbringen eigenes Werkzeugnicht erlaubt
ScheitelbrechwertmessgeräteTeil 2 – alle Scheitelbrechwertmessgeräte erlaubt, auch digital
 Teil 1 – nur Projektions– und Okularmessgeräte erlaubt
PreislistenNur SWAV-Preisliste erlaubt

Die Änderungen traten wie folgt in Kraft:
Gesellenprüfung Teil 1 – Frühjahr 2021
Gesellenprüfung Teil 2 – Sommer 2021