Bewertungen

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Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 der Gesellenprüfung mit 30 Prozent und Teil 2 der Gesellenprüfung mit 70 Prozent gewichtet.
Im Rahmen der Koordinierungssitzung am 15.09.2020 wurden zur Vereinheitlichung der Gesellenprüfung Teil 1 und Teil 2 folgende Änderungen für die praktischen Prüfungen beschlossen:
Nut des Handschleifsteins | Nutzung erlaubt |
Lötstelle | Nachbearbeitung erlaubt |
Ersatzmaterial: Benötigen Sie kein Ersatzmaterial, erhalten Sie automatisch 50 Punkte für Ihr Prüfungsstück. | 50 Punkte bei Nichtanforderung von Ersatzmaterial 0 Punkte bei Anforderung von Ersatzmaterial (einmalig) |
Mitbringen eigener Automaten | nicht erlaubt |
Toleranztabellen | ZVA-Vorgaben (siehe untenstehende Downloads Teil 1 und Teil 2) |
Mitbringen eigenes Werkzeug | nicht erlaubt |
Scheitelbrechwertmessgeräte | Teil 2 – alle Scheitelbrechwertmessgeräte erlaubt, auch digital |
Teil 1 – nur Projektions– und Okularmessgeräte erlaubt | |
Preislisten | Nur SWAV-Preisliste erlaubt |
Die Änderungen traten wie folgt in Kraft:
Gesellenprüfung Teil 1 – Frühjahr 2021
Gesellenprüfung Teil 2 – Sommer 2021