Gesellenprüfung Teil 2

Allgemeines

Teil 2 der Gesellenprüfung findet grundsätzlich am Ende der Ausbildung statt und besteht aus den Prüfungsbereichen

  • Herstellen einer randlosen Korrektionsbrille (Prüfungszeit 150 Minuten)
  • Augenoptische Versorgung (Prüfungszeit 120 Minuten)
  • Auge und Sehhilfe (Prüfungszeit 180 Minuten)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (Prüfungszeit 60 Minuten)

Zulassungsvoraussetzungen

Zum zweiten Teil der Abschlussprüfung ist zuzulassen,

  • wer die Ausbildungszeit (einschließlich vorgeschriebener überbetrieblicher Unterweisungen) zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,
  • wer am ersten Teil der Abschlussprüfung teilgenommen hat und
  • wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder die Auszubildenden noch deren gesetzliche Vertreter oder Vertreterin zu vertreten haben.


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