Gesellenprüfung Teil 2
Allgemeines
Teil 2 der Gesellenprüfung findet grundsätzlich am Ende der Ausbildung statt und besteht aus den Prüfungsbereichen
- Herstellen einer randlosen Korrektionsbrille (Prüfungszeit 150 Minuten)
- Augenoptische Versorgung (Prüfungszeit 120 Minuten)
- Auge und Sehhilfe (Prüfungszeit 180 Minuten)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (Prüfungszeit 60 Minuten)
Zulassungsvoraussetzungen
Zum zweiten Teil der Abschlussprüfung ist zuzulassen,
- wer die Ausbildungszeit (einschließlich vorgeschriebener überbetrieblicher Unterweisungen) zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,
- wer am ersten Teil der Abschlussprüfung teilgenommen hat und
- wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder die Auszubildenden noch deren gesetzliche Vertreter oder Vertreterin zu vertreten haben.