Rahmenverträge

Rahmenvertrag über die Lieferung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen

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Die Versorgung der Angestellten des Landes Baden-Württemberg mit Bildschirmarbeitsplatzbrillen erfolgt landesweit auf Grundlage eines Rahmenvertrags des Südwestdeutschen Augenoptiker-Verbandes mit dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren vom 01.10.2007.

Mit dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren wurde nun eine neue zeitgemäße Rahmenvereinbarung abgeschlossen, die seit 01. Dezember 2014 die Grundlage zur Lieferung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen an Angestellte des Landes Baden-Württemberg bildet.

Das Land Baden-Württemberg beschäftigt etwa 220.000 Beamtinnen und Beamte sowie etwa 300.000 Angestellte. Jeder dieser Mitarbeiter, bei dem die grundsätzliche Notwendigkeit einer Bildschirmarbeitsplatzbrille durch einen Augenarzt oder Arbeitsmediziner festgestellt wird, kann einen Augenoptiker, der dem Vertrag beigetreten ist, frei wählen. Bei der Folgeversorgung ist keine Verordnung mehr erforderlich.

Diese Vereinbarung findet nur für Augenoptikbetriebe Anwendung, die ihr durch schriftliche Erklärung beigetreten sind. Dies betrifft auch Betriebe, die bereits der bisherigen Vereinbarung beigetreten waren. Auf schriftliche Anfrage an senden wir Ihnen gerne weitere Informationen sowie die Beitrittserklärung zu.

Auch Beschäftigte folgender Institutionen können bei den teilnehmenden Augenoptikern des SWAV Bildschirmarbeitsplatzbrillen ohne Zuzahlung erwerben:

Zuzahlungsfreie Bildschirmarbeitsplatzbrillen

Voraussetzung ist, dass die grundsätzliche Notwendigkeit einer Bildschirmarbeitsplatzbrille durch einen Augenarzt festgestellt wird. Bei der Folgeversorgung ist keine augenärztliche Verordnung mehr erforderlich.

Weitere Informationen zur Bildschirmarbeitsplatzbrille finden Sie hier.