Die ÜLu in Zeiten von Corona
Veröffentlicht am 15. Januar 2021
Durchführung von Kursen und anschließender Prüfung im AWZ in Karlsruhe möglich
Speyer, 15. Januar 2021 – Am 11. Januar 2021 trat die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft. Aufgrund dieser Verordnung ist es möglich, Kurse der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung abzuhalten, sofern sich eine Prüfung an den Kurs anschließt. Die Durchführung einer Prüfung – in der Augenoptik findet die gestreckte Gesellenprüfung, bestehend aus Teil 1 und Teil 2, statt – ist explizit gestattet. Im Aus- und Weiterbildungszentrum Karlsruhe finden somit ab dem 18. Januar 2021 die Fachkurse AU2/09 mit anschließender praktischer Gesellenprüfung Teil 1 statt.
Für die Durchführung der Kurse und Prüfungen ist die baden-württembergische Corona-Verordnung maßgebend, obgleich die Auszubildenden aus unterschiedlichen Bundesländern anreisen, in denen eventuell anderslautende Vorschriften gelten.
Vorbereitung der Kurse und Prüfungen
Bereits im November 2020 wurden die Auszubildenden sowohl für den AU2/09-Kurs als auch für die praktische GP1-Prüfung ab Januar 2021 eingeladen. Online finden die Auszubildenden und Ausbildungsbetriebe alle aktuellen Informationen zu den Kurszeiten, den Inhalten der Kurse und dem Ablauf beim Check-In ins Boardinghouse bzw. ins Hotel.
Die Anfahrt nach Karlsruhe erfolgt aus verschiedenen Ecken der Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen. Da in Fahrzeugen die Einhaltung des Mindestabstands nicht gewährleistet werden kann, empfiehlt die VBG, auf Fahrgemeinschaften zu verzichten. Diese Empfehlung wird seit 2020 an die Auszubildenden weitergegeben.
Hygienemaßnahmen im AWZ
Im Aus- und Weiterbildungszentrum werden seit Beginn der Pandemie im Jahr 2020 umfangreiche Hygienemaßnahmen ergriffen. Dies umfasst z. B. die Maskenpflicht im gesamten Gebäude, inklusive Arbeitsplatz, Plexiglas-Trennvorrichtungen zwischen den Arbeitsplätzen, getrennte Pausenzeiten und auch Bodenmarkierungen. Bei Bedarf stellen die Mitarbeiter im AWZ den Auszubildenden täglich einen nicht sterilen, dreilagigen Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung.
In den sechs Ausbildungsbereichen, die für 12 bis 16 Auszubildende Platz bieten, gelten selbstverständlich die AHAL-Regeln. Daher wurde extra – neben dem allgemein gültigen Hygienekonzept – für alle Räumlichkeiten im Aus- und Weiterbildungszentrum ein eigenes Lüftungskonzept erstellt.
Hygienemaßnahmen im Boardinghouse
Auch für das angeschlossene Boardinghouse gilt ein – in Zusammenarbeit mit einem Arbeitsmediziner entwickeltes – Konzept, welches sowohl auf die Gegebenheiten in den Fluren und im Treppenhaus, als auch in den Zimmern und beim Check-In/Check-Out abzielt. Selbstverständlich gelten auch in den Zimmern die AHAL-Regeln, die u.a. das regelmäßige Lüften beinhalten.
„Ich bin sehr dankbar, dass sich die Geschäftsführung sowie die Mitarbeiter im Aus- und Weiterbildungszentrum für die Gesundheit aller Kurs- und Prüfungsteilnehmer einsetzen. Die heutige Zeit erfordert von uns besondere Anstrengungen und Einschränkungen, auch im AWZ und im Boardinghouse. Dennoch werden die Kurse und Prüfungen durchgeführt, um den Auszubildenden eine geregelte und geordnete Ausbildungszeit zu ermöglichen. Ich persönlich habe keine Bedenken, meinen Auszubildenden nach Karlsruhe zu entsenden. Ich bin mir sicher, dass die Ansteckungsgefahr in den Ausbildungsbetrieben, mit ständig wechselnden Kunden, höher ist, als in unserem Aus- und Weiterbildungszentrum!“, unterstreicht Matthias Müller, Inhaber von Brillen Hänssler in Singen und Vorsitzender des SWAV.
Änderungen und Anpassungen ab dem 18. Januar 2021
„Wir bemühen uns Tag für Tag um die Einhaltung der Regelungen – sowohl von Seiten der Auszubildenden als auch der Ausbilder und Verwaltungskräfte, die mit gutem Beispiel vorangehen“, bekräftigt Geschäftsführer Peter Kupczyk. „Nachdem uns die neue Corona-Verordnung bekannt war, haben wir alles versucht, um ab dem 18. Januar 2021 eine Einzelzimmerlösung für alle Auszubildenden anbieten zu können.“
Diese Möglichkeit ist nun für die Kurse und Prüfungen ab dem 18. Januar 2021 gegeben. Damit werden die 33 Apartments (Doppel- und Dreibettzimmer) im Boardinghouse in Einzelzimmer umgewandelt und die fehlenden Zimmer in mehreren nahegelegenen Hotels gebucht. „Wir waren froh, in der aktuellen Lage Hotels gefunden zu haben, welche zum einen geöffnet haben und zum anderen eine Sonntagsanreise der Auszubildenden ermöglichen“, so Peter Kupczyk. „Da mittlerweile mehr als 80 % aller Auszubildenden auch übernachten, waren die Zimmer im Boardinghouse nicht ausreichend, um jedem Lehrling ein Einzelzimmer anbieten zu können. Dies ist uns jetzt möglich und wir freuen uns sehr über diese Option.“
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