Augenoptik gehört zur Grundversorgung
Veröffentlicht am 8. Dezember 2021
Nach der MinisterpräsidentInnen-Konferenz am 03.12.2021 wurde die 2G-Regelung im Einzelhandel in die Länder-Verordnungen übertragen.
Ausdrücklich davon ausgenommen ist die Augenoptik. Dies bedeutet, dass sowohl in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Hessen der Besuch beim Augenoptiker ohne Zugangsbeschränkungen möglich ist.
Abstandsgebot, Maskenpflicht und Hygienekonzept sind natürlich weiterhin zu beachten und umzusetzen.