SWAV aktuell – Bund-Länder-Beschluss am 13.12.2020 – Optiker von Schließungen ausgenommen

Veröffentlicht am 13. Dezember 2020

©Feydzhet Shabanov - stock.adobe.com
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Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Spannung erwarteten wir die heutigen Pressekonferenzen im Anschluss an das Treffen der MinisterpräsidentInnen und der Bundeskanzlerin. Unter dem Motto “Wir müssen handeln” wurden ab kommendem Mittwoch (16.12.2020) weitreichende Beschlüsse gefasst, unter anderem die Schließung weiter Teile des Einzelhandels.

Der Beschluss, der in seiner aktuellen Fassung unter https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1827366/69441fb68435a7199b3d3a89bff2c0e6/2020-12-13-beschluss-mpk-data.pdf?download=1 abrufbar ist, fasst unter Punkt 5 (Seite 3) die Einzelheiten zusammen:

“Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel, der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, der Apotheken, der Sanitätshäuser, der Drogerien, der Optiker, der Hörgeräteakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradwerkstätten, der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs, der Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.”

Unter anderem Malu Dreyer (Ministerpräsidentin Rheinland-Pfalz) hat diese Liste bereits in ihrer Pressekonferenz verlesen. Sobald die einzelnen Bundesländer den Beschluss in eigene Verordnungen gegossen haben, informieren wir Sie entsprechend aktuell.