ZDH informiert: Aufstiegs-BAföG – Instrument zur Stärkung der Höheren Berufsbildung

Veröffentlicht am 5. April 2018

Augenoptiker-Weiterbildung
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In einem aktuellen ZDH KOMPAKT spricht sich der Zentralverband des Deutschen Handwerks für eine Novellierung des AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) aus. Mehr zu den Hintergründen und Forderungen finden Sie nachfolgend: 

“HINTERGRUND

Durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) wird seit 1996 die Teilnahme an Lehrgängen der Aufstiegsfortbildung gefördert. Im Handwerk profitieren insbesondere der Meisternachwuchs sowie beruflich Qualifizierte, die sich z. B. kaufmännisch oder im Bereich Design und Gestaltung weiterbilden möchten. Im Jahr 2016 wurden insgesamt über 160.000 Personen über das AFBG gefördert, davon rund 41.000 mit dem Ziel eines Fortbildungsabschlusses auf Grundlage der Handwerksordnung (HwO). Damit stammt mindestens ein Viertel aller AFBG-Geförderten aus dem Handwerk. Als Pendant zum BAföG für Studierende setzt das AFBG ein spürbares Signal für die Gleichwertigkeit von hochschulischer und beruflicher Bildung. Das auch als „Meister-BAföG“ bekannte AFBG ist deshalb ein zentrales Instrument, um die Höhere Berufsbildung zu stärken.

Über das AFBG werden einkommens- und vermögensunabhängig Prüfungs- und Lehrgangskosten bis zu 15.000 € und Materialkosten für die Meisterprüfung bis zu 2.000 € gefördert. Derzeit werden 40% dieser Kosten als nicht zurückzuzahlender Zuschuss gewährt. Für die restlichen 60% kann über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein zinsgünstiges Darlehen aufgenommen werden. Bei erfolgreicher Prüfungsteilnahme werden weitere 40% vom Restdarlehen der KfW erlassen. Damit beträgt der Zuschuss zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren maximal 64%, der Eigenanteil der Teilnehmenden mindestens 36%. Darüber hinaus sieht das AFBG bei Vollzeitkursen eine einkommens- und vermögensabhängige Förderung der Lebensunterhaltskosten vor, die zu 50% als Zuschuss erfolgt.

AKTUELLE ENTWICKLUNGEN

Mehrere Bundesländer verfolgen das Ziel, den Eigenanteil der Teilnehmenden bei der Finanzierung von Kursen und Prüfungen der Aufstiegsfortbildung zu kompensieren („gebührenfreie Meisterkurse“). Aufgrund solcher Kompensationsprogramme erhalten angehende Meisterinnen und Meister aus Landesmitteln zum Teil schon heute über das AFBG hinausgehende Zuschüsse. Die bereits verabschiedeten bzw. geplanten Landesprogramme befreien die Fortbildungsteilnehmenden jedoch nicht von allen Kosten und sie sind in Bezug auf Zuschusshöhe und den Kreis der Förderberechtigten uneinheitlich. Durch diese heterogene Förderstruktur kann es nicht nur zu einer ortsabhängigen Ungleichbehandlung von Fortbildungsteilnehmenden, sondern auch zu Wettbewerbsverzerrungen unter den Lehrgangsanbietern in verschiedenen Bundesländern kommen. Der Flickenteppich bei der Aufstiegsfortbildungsförderung kann im schlimmsten Fall zu einem „Lehrgangstourismus“ von Fortbildungsteilnehmenden führen und dadurch mittelfristig ein bundesweit verfügbares Lehrgangsangebot gefährden.

FORDERUNGEN DES HANDWERKS

Zur Stärkung der Höheren Berufsbildung und der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung fordert der ZDH die Weiterentwicklung des Aufstiegs-BAföG. Durch den Ausbau der finanziellen Förderung können junge Menschen von den Karrierewegen der Berufsbildung überzeugt und als dringend benötigte Nachwuchskräfte im Handwerk und in anderen Wirtschaftsbereichen gewonnen werden. Die Finanzierung der Aufstiegsfortbildung trägt im Handwerk auch zur Sicherung des Unternehmernachwuchses bei. Aufgrund der Entwicklungen in den Ländern ist es insbesondere erforderlich, das AFBG so weiterzuentwickeln, dass die Inanspruchnahme von Angeboten der Höheren Berufsbildung (z. B. Meister/in, Geprüfte/r Betriebswirt/in (HwO)) künftig bundesweit kosten- und gebührenfrei möglich ist und damit finanziell mit dem für Studierende kostenfreien Hochschulstudium gleichgestellt wird. Die Kostenbefreiung sollte über einen Vollzuschuss zur Maßnahmeförderung nach dem AFBG realisiert werden. Die dafür notwendige Novellierung des AFBG ist so schnell wie möglich einzuleiten, da einzelne Landesprogramme zwar als kurzfristige Lösung auf dem Weg zur kostenfreien Aufstiegsfortbildung sinnvoll sind, jedoch aufgrund ihrer wettbewerbsverzerrenden Wirkung keine Dauerlösung sein können. Erfolgsboni für Absolventen der Höheren Berufsbildung auf Landesebene (z. B. Meisterprämien), die als Leistungsanreiz für Fach- und Führungskräfte der Wirtschaft und zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes gewährt werden, sind davon unberührt. Ein weiteres wichtiges Thema für eine Novellierung des AFBG ist die Einführung der Regelförderung für mehrere, nicht notwendigerweise fachlich aufeinander aufbauende Fortbildungen (z. B. Meister/in im Dachdeckerhandwerk und Meister/in im Klempnerhandwerk) im Verlauf einer Berufs- und Bildungskarriere. Nur so können das lebenslange Lernen und der notwendige Kompetenzausbau, z. B. für die Digitalisierung, auch für beruflich gebildete Fach- und Führungskräfte in der Wirtschaft gewährleistet werden.”

Auch der SWAV befürwortet eine bundesweite finanzielle Gleichbehandlung aller sich in der Meisterausbildung befindenden Gesellen sowie die Novellierung des AFBG.

Quelle