Der ZVA warnt: Vorsicht bei Motiv-Kontaktlinsen an Karneval

Veröffentlicht am 24. Januar 2018

ZVA/Skamper
ZVA/Skamper

Die Vorbereitungen für die Karnevalsveranstaltungen laufen auf Hochtouren. Bis zum 8. Februar haben Närrinnen und Narren noch Zeit, ihre Kostüme zu perfektionieren. So manch einer ergänzt sein Outfit mit farbigen Kontaktlinsen. Dabei sollte man aber ein paar Tipps berücksichtigen.

Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, erwirbt seine Kontaktlinsen immer bei Fachleuten, sprich: bei Augenoptikern und Optometristen. Sie passen die Linsen optimal an, erklären deren Handhabung und Pflege und stellen sicher, dass sie gesundheitlich unbedenklich sind. Auch bei Fragen und Problemen rund um die Kontaktlinse sind diese Spezialisten die richtigen Ansprechpartner. Das gilt auch für Motivlinsen, selbst wenn diese nur wenige Stunden und nur zu besonderen Gelegenheiten getragen werden. Anders als bei Kontaktlinsen aus dem Internet oder der Drogerie berücksichtigt der Augenoptiker oder Optometrist bei einer professionellen Anpassung die individuellen Gegebenheiten des Auges.

Unbedingt auf die richtige Hygiene achten

Wer also unbeschwert und ohne unangenehme Folgen feiern möchte, sollte beim Umgang mit allen Kontaktlinsen Folgendes beachten: Vor dem Einsetzen und Herausnehmen gründlich die Hände waschen, auf Hygiene und Pflege achten und niemals Kontaktlinsen mit Freunden oder Bekannten tauschen, da sich sonst zum Teil schwerwiegende Infektionen bilden können. Für farbige Linsen eignen sich unter Umständen nicht alle Reinigungsmittel. Kontaktlinsenspezialisten können eine passende Pflege empfehlen.

Vor allem Motivlinsen mit intensiver Farbschicht sollten nicht zu lange getragen werden, da hierbei zu wenig Sauerstoff ans Auge gelangt. Für den Straßenverkehr sind solche Linsen ungeeignet: Die Pupillenöffnung weist meist nur einen Durchmesser von etwa fünf Millimetern auf, in der Dämmerung oder Dunkelheit weitet sich die menschliche Pupille jedoch auf bis zu acht Millimeter. Die Folge? Das Gesichtsfeld und damit die seitliche Wahrnehmung werden u. U. eingeschränkt.

Quelle: ZVA Presseinformation 3/2018