Bildschirmarbeitsplatzbrille
Die Brille für die Arbeit am Computer

Die Tätigkeit am Computer stellt hohe Anforderungen an die Augen. So wechselt der Blick von Bildschirmbenutzern täglich bis zu 30.000-mal zwischen Manuskript, Tastatur und Monitor hin und her. Um immer wieder ein scharfes Bild zu erzeugen, müssen sich die Augen ständig an verschiedene Helligkeiten und Kontraste anpassen und in unterschiedliche Entfernungen blicken. Zudem wirken eine oft unnatürlich starre Kopf- und Körperhaltung sowie ein hohes Maß an Konzentration belastend. Deshalb leiden Menschen, die viel am Computer arbeiten, häufig an typischen Augenbeschwerden wie unscharfem Sehen, Doppelbildern, Blendung, Augenschmerzen, Tränen, Juckreiz, Druckgefühl, Brennen, roten Augen und Kopfschmerzen. Ab dem 45. Lebensjahr vermindert sich meist die Akkomodationsfähigkeit (Brechkraft) der Augen und kann so das scharfe Sehen auf Entfernungen zwischen Tastatur (ca. 40 cm) und Bildschirm (ca. 50 – 70 cm) zusätzlich einschränken. Wenn dann eine Alltagsbrille für die Bildschirmarbeit nicht mehr ausreicht, kann eine spezielle Sehhilfe, die Bildschirmarbeitsplatzbrille, notwendig werden.
Zuzahlungsfreie Bildschirmarbeitsplatzbrillen
Wenn die Untersuchung des Sehvermögens und der Augen ergibt, dass eine Bildschirmarbeitsplatzbrille erforderlich ist, muss dem Betroffenen vom Arbeitgeber/Dienstherrn im erforderlichen Umfang eine spezielle, kostengünstige Sehhilfe für die Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsplatzbrille) zur Verfügung gestellt werden. D. h. der Arbeitgeber trägt die Kosten.
Beschäftigte folgender Institutionen können bei den teilnehmenden Augenoptikern des SWAV Bildschirmarbeitsplatzbrillen ohne Zuzahlung erwerben:
Vertragspartner Institutionen (06/2026) Bestellformular Merkblatt für BezugsberechtigteVoraussetzung ist, dass die grundsätzliche Notwendigkeit einer Bildschirmarbeitsplatzbrille durch einen Augenarzt festgestellt wird. Bei der Folgeversorgung ist keine augenärztliche Verordnung mehr erforderlich.
Eine Übersicht der augenoptischen Vertragspartner, die dem Rahmenvertrag über die Lieferung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen beigetreten sind, finden Sie im nachfolgenden Dokument (Sortierung nach Postleitzahl).
Vertragspartner – Bildschirmarbeitsplatzbrille (20.05.2026) Vertragspartner – Bildschirmarbeitsplatzbrille KAV (20.05.2026)Sollte der Augenoptiker Ihres Vertrauens in der Übersicht nicht zu finden sein, sprechen Sie ihn gerne darauf an. Ein Beitritt zum Rahmenvertrag ist jederzeit möglich.