Verhaltens- und Hygienemaßnahmen (Corona)

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Verhaltens- und Hygienemaßnahmen
Aus- und Weiterbildungszentrum, Stand: 03.04.2021

Teil 1 – Allgemeines

Organisation:
• Wöchentlich wechselnde Gruppe à 16 Teilnehmer
• Fünf bis sechs Gruppen insgesamt in jeweils getrennten Werkstätten
• Übernachtung der Gruppe während der Kurswoche in eigener Einrichtung mit Doppelzimmerbelegung
Epidemiologie:
Durch die abgetrennten Ausbildungsbereiche, gestaffelte Pausenzeiten und der Übernachtung in festen Gruppen, die sich in der Einteilung der Ausbildungsbereiche strikt fortführt, gilt der jeweilige Ausbildungsbereich als Kohorte. Dies bedeutet: Falls eine Person in dieser Gruppe im zeitlichen Umfeld der überbetrieblichen Ausbildung positiv getestet wird, gilt die gesamte Gruppe als Kontakt I (Quarantäne) oder II
(Selbstbeobachtung) und muss dem Gesundheitsamt gemeldet werden.

Teil 2 – Hygieneinformationen für Kursteilnehmer

Allgemeine Verhaltens- und Hygienemaßnahmen:
Um die Ansteckungsgefahr sowie eine mögliche Infektion mit COVID19 so gering wie möglich zu halten, sind folgende Maßnahmen getroffen worden:
• Die Verhaltensregeln sind von jedem Einzelnen, ohne Ausnahme, einzuhalten.
• Im gesamten Aus- und Weiterbildungszentrum (AWZ), sowie in den Aufgängen, den Fluren und im Zimmer 104 des Betreuungspersonals im Boardinghouse muss mindestens eine medizinische Maske getragen werden; sowohl Mund als auch Nase müssen bedeckt sein. In den Wohneinheiten besteht für die Bewohner keine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
• Es bestehen keine weiteren Ausnahmen von der Maskenpflicht. Sollten Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen keine Maske tragen können, können Sie, zum jetzigen Zeitpunkt, am Kurs nicht teilnehmen.
• Das AWZ stellt Ihnen bei Bedarf vor Ort kurstäglich zwei medizinische Masken zur Verfügung. In besonderen Fällen, siehe Teil 3 Risikopatienten, werden FFP2 Masken zur Verfügung gestellt.
• Flüssigseife und begrenzt viruzides Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt.
• Wir empfehlen Ihnen, auf entsprechende Hautpflege zu achten, da häufiges Händewaschen und Desinfizieren Ihre Haut austrocknen kann.
• Vermeiden Sie direkte Berührungen, Händeschütteln und Umarmungen. Halten Sie den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen (wie Auszubildende oder Ausbilder/innen) ein.
• Essen und Trinken an den Arbeitsplätzen ist aus infektiologischen Gründen nicht gestattet.
• Die Pausen werden versetzt innerhalb der einzelnen Gruppen abgehalten. Auch zu diesen Zeiten ist der Mindestabstand zu wahren.
• Bitte halten Sie sich an die allgemein gültigen AHA-Regeln.
• Beachten Sie die Pflicht in Baden-Württemberg zum Tragen einer medizinischen Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, Einkaufszentren, Märkten, Fußgängerzonen und auf öffentlichen Plätzen.
• Vermeiden Sie Fahrgemeinschaften.
• Fühlen Sie sich während der Kurszeit plötzlich krank oder zeigen Sie Symptome (wie beispielsweise Fieber (>37,5°), Geruchs- oder Geschmacksverlust, Gliederschmerzen, Husten oder Atemnot), informieren Sie umgehend den Ausbilder in Ihrem Ausbildungsbereich. Er wird mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. Bitte achten Sie auf den gebotenen Abstand!
• Treten die Symptome erst nach Kursende (nach 17:15 Uhr) auf, bleiben Sie unbedingt auf Ihrem Zimmer und informieren das Boardinghousepersonal (Tel. 0171 10 266 54 // 0721 / 95 78 59 27) oder ab 7:30 Uhr die Verwaltung im AWZ unter 0721 / 95 78 59-0. Die weitere Abklärung muss von einem Arzt vorgenommen werden. Sie dürfen in diesem Fall Ihr Zimmer nicht verlassen und müssen vorerst der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im AWZ fernbleiben.
• Sie dürfen nicht anreisen, wenn Sie bereits vor der Anreise nach Karlsruhe den Verdacht auf eine mögliche Infektion, durch aufgetretene Symptome (wie beispielsweise Fieber (>37,3°), Husten oder Atemnot), haben oder aus einem Risikogebiet außerhalb Deutschlands zurückkehren. Setzen Sie uns bitte schnellstmöglich telefonisch darüber in Kenntnis. Gleiches gilt, wenn Sie in den 10 Tagen vor Kursbeginn direkten Kontakt zu einer mit COVID19 infizierten Person hatten. Sie müssen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im AWZ bis zur Klärung Ihres Gesundheitszustandes bzw. dem Ende der Quarantäne fernbleiben.
• Um die Infektionsketten nachvollziehen zu können sind Sie verpflichtet, uns auch über eine mögliche Infektion zu informieren, wenn die Symptome erst nach Absolvieren des Kurses auftreten.
• Die Unterbringung im Boardinghouse und Hotel erfolgt ausschließlich in Einzelzimmern.
• Beachten Sie im AWZ sowie im Boardinghouse die angegebenen Laufwege, Bodenmarkierungen und entsprechenden Hinweisschilder.
• Die Fahrstühle im AWZ sowie im Boardinghouse dürfen nicht benutzt werden.
• Versammlungen sind untersagt. Im öffentlichen Raum dürfen sich aktuell nur Personen aus einem Haushalt plus eine weitere Person (2 Auszubildende) treffen. Dies gilt auch für den Raucherbereich vor dem AWZ bei den Fahrradständern.

Unser Ziel ist es, sowohl Sie als auch uns bestmöglich zu schützen. Nur wenn alle Beteiligten die Regeln befolgen, können wir einen angemessenen Arbeitsschutz gewährleisten. Sollten wir feststellen, dass unsere Regeln von einzelnen Personen nicht eingehalten werden, behalten wir uns vor, diejenigen nach Hause zu schicken. Die Verhaltens- und Hygienemaßnahmen erkennen Sie mit der Teilnahme am Kurs an. Sie sind zwingend durchgehend konsequent einzuhalten. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.

Teil 3 – Risikopersonen

Bei bestimmten Personengruppen ist das Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf höher. Hinweise zu diesem Abschnitt finden Sie online unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html
Nach den Empfehlungen des RKIs kommt es immer auf das individuelle Risiko an, welches von verschiedenen Faktoren abhängt, vor allem von Vorerkrankungen. Der Schutz der Auszubildenden genießt höchste Priorität. Vor diesem Hintergrund haben wir folgende Maßnahmen und Regelungen ergriffen:
• Auszubildende, die aufgrund spezifischer Vorerkrankungen besonders durch eine Covid-19-Infektion gefährdet sind (z. B. Diabetes mellitus oder Bluthochdruck) sind verpflichtet, während des gesamten Kurses eine FFP2 Maske zu tragen.
• Auszubildende, mit einer höheren Risikoklassifikation (z. B. Lungenerkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebserkrankungen, Immunsuppression, Organspenden etc.) können zum jetzigen Zeitpunkt nicht zum Kurs zugelassen werden.
• Schwangere und deren Leibesfrucht sind besonders zu schützen und können zum jetzigen Zeitpunkt nicht zum Kurs zugelassen werden.
• Auszubildende, die einer Risikogruppe angehören, zeigen dies zwingend vor Kursbeginn spätestens mit der Anmeldung zum Kurs beim Aus- und Weiterbildungszentrum an.
• Sind Sie sich unsicher, ob Sie einer Risikogruppe angehören oder welcher Risikoklassifikation, wenden Sie sich bitte direkt an das Aus- und Weiterbildungszentrum in Karlsruhe (Telefon 0721 957859-0).

Verhaltens- und Hygienemaßnahmen Boardinghouse, Stand: 03.04.2021

Allgemeine Maßnahmen
Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Gästen sicher.
Wir stellen sicher, dass unsere Gäste eine medizinische Maske tragen. Bei Bedarf stellen wir diese zur Verfügung.
Wir gewährleisten alle 20 Minuten ausreichende Frischluftzufuhr für ca. fünf Minuten.
Wir tragen dafür Sorge, dass unser Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, und zwar sowohl in den Räumlichkeiten, in denen sich Gäste aufhalten, als auch im Außenbereich, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Wir stellen sicher, dass die Zimmer einzeln belegt werden.
Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen und Kontaktpersonen zu Covid-19-Fällen ist der Zugang zum Betrieb untersagt.
Bei Verdachtsfällen wenden wir ein festgelegtes Verfahren zur Abklärung an (z.B. bei Fieber).

Maßnahmen im Betrieb zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 Metern
Alle Mitarbeiter* wurden über die Abstandsregeln informiert.
Bodenmarkierungen und Wegeleitsysteme sind am Eingangsbereich angebracht.
Die Laufwege sind als Einbahnstraßen markiert.
Die Gästeeinweisung erfolgt durch das Betreuungspersonal.
Der Aufzug wurde als nicht nutzbar markiert.
Der Aufenthaltsbereich wurde abgesperrt und als nicht nutzbar markiert.
In jedem Stockwerk und an jeder Eingangstür ist ein Aushang zu den geltenden Abstandsregeln angebracht.
Eine Plexiglaswand wurde im Betreuungspersonalzimmer aufgestellt.
Gäste dürfen keine weiteren Gäste empfangen und sich nicht gegenseitig auf den Zimmern besuchen.

Maskenpflicht
Alle Gäste müssen in allen öffentlich zugänglichen Bereichen medizinische Masken tragen.
Hinweisschilder dazu befinden sich in jedem Stockwerk und an den Eingangstüren.
Sowohl für Gäste als auch für das Personal werden medizinische Masken bereitgestellt.

Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
Gäste mit Verdachtssymptomen haben keinen Zutritt.
Wir wenden unser Hausrecht konsequent bei Nichteinhaltung der Vorschriften an.
Personal mit Symptomen wird unverzüglich zum Arzt bzw. nach Hause geschickt.
Betroffene Personen sind aufgefordert, sich unverzüglich beim Gesundheitsamt und/oder bei einem Arzt zu melden.
Bis zur Klärung darf das Zimmer nicht verlassen werden.
Im Verdachtsfall muss die Verwaltung des AWZ angerufen werden.

Handhygiene
In jedem Stockwerk und an jeder Eingangstür finden sich Aushänge mit Anleitungen zur Handhygiene.
Es stehen Spender mit Desinfektionsmitteln zur Händedesinfektion bereit.
Eine Unterweisung und Schulung der Mitarbeiter zur Handhygiene, richtigen Nutzung und Entsorgung von Einweghandschuhen hat stattgefunden.
Es wird zudem hautschonende Seife bereitgestellt.

Maßnahmen vor der Anreise und am Anreisetag
Alle Gäste werden vorab über die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen, informiert.
Bei der Anreise am ersten Kurstag werden die Koffer im AWZ angenommen und nach den jeweiligen Ausbildungsbereichen getrennt gelagert. Der Check-in erfolgt in diesem Fall im Ausbildungsbereich.
Bei Anreise am Sonntag werden die Zimmer direkt bezogen. Es findet keine Kofferannahme statt.
Die Zimmer werden ausschließlich einzeln belegt.
Bei der Zimmereinteilung wird der Wunsch-Zimmernachbar ebenso berücksichtigt wie die Klasseneinteilung.

Maßnahmen am Eingang
Die Gäste werden darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen von COVID-19 assoziierten Symptomen jeglicher Schwere oder bei Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 10 Tagen eine Unterbringung nicht möglich ist.
Die Gäste werden über das Einhalten des Abstandsgebots von mindestens 1,5 Metern und die korrekte Reinigung der Hände informiert.
Desinfektionsspender am Eingang stehen bereit.
Die Gäste werden darauf hingewiesen, dass das gemeinsame Sitzen ohne Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern nur denjenigen Personen gestattet ist, denen der Kontakt untereinander erlaubt ist (z. B. Personen eines Haushaltes).
Die Gäste haben ab Betreten des Betriebes eine medizinische Maske zu tragen.
Der Zutritt bzw. Eintritt wird gesteuert.

Maßnahmen beim Check-In
Kontakte zwischen Mitarbeitern und Gästen und der haptische Kontakt zu Bedarfsgegenständen (z. B. Schlüssel, W-Lan-Code, Parkkarten) werden auf das Notwendigste beschränkt. Diese Gegenstände werden nach jeder Benutzung gereinigt oder ausgewechselt.

Maßnahmen im Restaurant
Es gibt kein Restaurant.

Toilette
Jede Wohneinheit verfügt über eine eigene Sanitäreinrichtung.

Auf der Terrasse/Außengastronomie
Eine Terrasse bzw. Außengastronomie ist nicht vorhanden.

Zimmer, Öffentliche Einrichtungen und Schwimmbäder
Jede Wohneinheit verfügt über eine eigene Sanitäreinrichtung.
Die Reinigung der Gäste- und Gemeinschaftszimmer wird in Abwesenheit der Gäste durchgeführt, um Kontakte zu vermeiden. Hierbei werden die geltenden Hygiene- und Reinigungsstandards konsequent eingehalten.
Der Einsatz von Gegenständen im Zimmer, die von einer Mehrzahl von Gästen benutzt werden (z. B. Stifte, Magazine/Zeitungen, Bettwäsche), wird auf ein Minimum reduziert bzw. so gestaltet, dass nach jeder Benutzung eine Reinigung/Auswechslung erfolgt. Das gilt auch in anderen Bereichen.

Maßnahmen in der Küche
Im Boardinghouse hat jedes Zimmer seine eigene Küche, für jeden Gast wird ein eigenes Geschirr-Set bereitgestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zimmer regelmäßig alle 20 Minuten zu lüften sind.
Für die Kursdauer spülen die Teilnehmer ihr Geschirr selbständig.

Persönlicher Umgang mit dem Gast
Es gibt weder Körperkontakt, noch Händeschütteln, oder Schulterklopfen im Vorbeigehen.
Kommuniziert wird unter Einhaltung des Mindestabstands.
Die Husten-/Niesetikette wird eingehalten.
Die Hände werden häufig und gründlich gewaschen.

Umgang mit Mitarbeitern
Maßnahmen und Verhaltensregeln sind schriftlich fixiert und für die Mitarbeiter gut sichtbar ausgehängt.
Alle Mitarbeiter wurden in Hygiene- und Verhaltensregeln geschult.
Alle Mitarbeiter wurden so geschult, dass sie auch die Gäste über die getroffenen Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln informieren können.
Die Mitarbeiter sind aufgefordert, sich bei ersten Anzeichen einer Infektion zu melden und ärztlichen Rat einzuholen.
Die Pausenzeiten wurden entzerrt.
Regelmäßiges Händewaschen und Händedesinfektion werden ermöglicht.
Alle Mitarbeiter erhalten medizinische Masken in ausreichender Menge.

Sonstige Maßnahmen // Hygienemaßnahmen
Die Hygieneregeln sind im gesamten Betrieb ausgehängt.
Die Räumlichkeiten werden regelmäßig gelüftet.
Für die Reinigungsfirma b.i.g. haben wir folgende Anweisungen, falls sich ein Gast mit Covid-19 infiziert hat:
Die Bettwäsche kommt bei der Reinigung des Zimmers in einen separaten Beutel.
Die Wäsche wird durch eine professionelle Reinigung gewaschen.
Saubere Bettwäsche soll sich so wenig wie möglich berühren. Sie soll in einem sauberen, trockenen Bereich gelagert werden.
Saubere und schmutzige Bettwäsche ist strikt zu trennen.
Alle häufig berührten Flächen (Türklinken und –griffe, Handläufe, Tische, Handkontaktflächen der Stühle, Lichtschalter) müssen in regelmäßigen Abständen gereinigt werden.

Für die Reinigungsfirma b.i.g. haben wir folgende Anweisungen, falls sich ein Gast mit Covid-19 infiziert hat:
Die Bettwäsche kommt bei der Reinigung des Zimmers in einen separaten Beutel.
Die Bettwäsche wird bei 60° mit einem herkömmlichen Waschmittel gewaschen und gemäß den üblichen Anweisungen getrocknet.
Saubere Bettwäsche soll sich so wenig wie möglich berühren. Sie soll in einem sauberen, trockenen Bereich gelagert werden.
Saubere und schmutzige Bettwäsche ist strikt zu trennen.

Alle häufig berührten Flächen (Türklinken und –griffe, Handläufe, Tische, Handkontaktflächen der Stühle, Lichtschalter) müssen in regelmäßigen Abständen gereinigt werden.