Umsetzung der Leitlinien im Saarland

Veröffentlicht am 20. März 2020

©Maridav - stock.adobe.com
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Sehr geehrte Damen und Herren,

auch am heutigen Freitag, den 20.03.2020, wurde die Umsetzung der Leitlinien des Bundes im Saarland nicht nachträglich überarbeitet.

Die Staatskanzlei des Saarlandes vermeldet auf seiner Internetseite folgendes: 

“Weiterhin geöffnet sind Einrichtungen für die Grundversorgung wie der Einzelhandel für Lebensmittel, der Großhandel, Getränke- und Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräte-Akustiker, Post (…).”

Die Information ist nachzulesen unter: https://www.saarland.de/254503.htm

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Stand: 20.03.2020/13:00 Uhr