Die Digitale Gesellenprüfung Teil 2 – Infoveranstaltung
Nachfolgend finden Sie die Aufzeichnung der Informationsveranstaltung zur Digitalen Gesellenprüfung Teil 2 am 3. März 2026.
Bitte beachten Sie ergänzend folgende Hinweise:
- Essen während der Prüfung: Erlaubt ist, was nicht krümelt, nicht raschelt und bei dem man kein Besteck benötigt! Hierzu gehören zum Beispiel Schokoriegel, Müsliriegel oder eine Banane. Der Verzehr von Croissants, Chips oder Kekse ist nicht gewünscht. Denken Sie bei der Wahl Ihres Nahrungsmittels sowohl an den Geräuschpegel als auch daran, dass die Laptops nicht in Mitleidenschaft gezogen werden sollten. Gleiches gilt für Getränke. Erlaubt sind Getränke nur in wieder verschließbaren Gefäßen.
- Die Essensregelung gilt nur für die AuS-Prüfung, nicht für WiSo/PoWi!
- Schmierpapier wird nur auf Anfrage ausgegeben.
- Auf allen Plätzen wird ein Einmalgehörschutz bereit gelegt. Sollte dieser nicht gebraucht werden, lassen Sie ihn bitte auf dem Tisch liegen.
- Sollten Sie die Toilette aufsuchen müssen, nachdem der erste Prüfling seine Prüfung abgeschlossen und den Saal verlassen hat, ist dies nur noch in Begleitung eines Ausbilders /einer Ausbilderin und in dringenden Fällen gestattet.
- Auge und Sehhilfe (AuS) fließt nicht zu 20% in das Ergebnis der GP2, sondern der gesamten Gesellenprüfung! Genauso verhält es sich auch bei WiSo/PoWi. WiSo/PoWi fließt nicht zu 10% in das Ergebnis der GP2, sondern der gesamten Gesellenprüfung!
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