Erhöhung der Ausbildungsvergütung im Südwesten

Veröffentlicht am 22. Oktober 2021

Augenoptiker Ausbildungs-Kampagne be-optician

Ausbildung wird für Azubis finanziell attraktiver

Die SWAV-Delegiertenversammlung stimmte am 6. Oktober 2021 über eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung zum 1. August 2022 ab.

Folgende Vergütungen wurden im Rahmen der Sitzung im Aus- und Weiterbildungszentrum Karlsruhe für alle Ausbildungsverhältnisse in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Hessen beschlossen:
1. Lehrjahr: 750,00 Euro
2. Lehrjahr: 850,00 Euro
3. Lehrjahr: 950,00 Euro

Keine Änderungen gibt es bei der Wochenarbeitszeit und der Urlaubsregelung. Der Südwestdeutsche Augenoptiker- und Optometristen-Verband empfiehlt weiterhin, eine 40-Stunden-Woche zu vereinbaren und den Jahresurlaub auf 27 Werktage festzusetzen.

Letzte Erhöhung 2016/2017

Zuletzt zum Ausbildungsbeginn 2016/2017 wurden die Ausbildungsvergütungen im Nachgang zu einer groß angelegten Mitgliederbefragung erhöht. Die seitdem geltenden Beträge (600/700/850 Euro) mussten nach fünf Jahren einer Prüfung unterzogen werden.

Mindestausbildungsvergütung und Vergleich der Gewerke

Grundlegender Gedanke, neben dem Ausgleich der Inflation, war für die Delegierten des SWAV die seit April 2019 gesetzlich vorgeschriebene, stetig ansteigende Mindestausbildungsvergütung. Mit den aktuell gültigen Vergütungen konnte diese nur noch bis zum Beginn des Ausbildungsjahres 2022/2023 abgefangen werden. Eine Anpassung war also gewünscht und notwendig. Daher sprachen sich die SWAV-Delegierten für einen größeren Sprung bei den Vergütungen aus: „Wir müssen uns immer wieder fragen: Was ist den jungen Menschen wichtig, um sie für eine Ausbildung zu begeistern? Und ihre Prioritäten liegen ganz klar auf möglichst angenehmen Arbeitszeiten, die in unserem Beruf nicht so einfach zu beeinflussen sind, und einer nicht zu geringen Ausbildungsvergütung, denn das ist ihr erstes „Gehalt“, welches sie mit nach Hause bringen“, erklärt Matthias Müller, Vorsitzender des SWAV.

Basis der Vergütungen

Peter Kupczyk, Geschäftsführer des SWAV, führt weiter aus: „Neben den gesetzlichen Vorgaben müssen wir sowohl die Wünsche zukünftiger Auszubildender im Blick haben als auch den Anstieg der Vergütungen bei den TOP 10 Handwerksberufen. Nur so können wir konkurrenzfähig bleiben. Mit diesem Beschluss haben wir einen großen Schritt für die Ausbildung im Südwesten getan und werden die Vergütungen in drei Jahren – also im Jahr 2024 – wieder auf den Prüfstand stellen.“

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