Update: Corona-Verordnung – Betriebsschließungen

Veröffentlicht am 18. März 2020

©Feydzhet Shabanov - stock.adobe.com
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Sehr geehrte Damen und Herren,

in einzelnen Bundesländern gibt es Unsicherheiten, ob Augenoptikbetriebe ausnahmslos geschlossen werden müssen.
Manche Betriebe werden von der Polizei mit der Forderung aufgesucht, den Betrieb sofort zu schließen.
Die Rechtslage gibt dies indes nicht her.

Offensichtlich unterliegen einzelne Behörden bzw. Amtsträger dem Irrtum, dass Augenoptikbetriebe dem regulären Einzelhandel zuzuordnen sind. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Die Augenoptik ist ein Gesundheitshandwerk. Und das Handwerk wurde in der „Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland“ von den Schließungen ausdrücklich ausgenommen. Die Leitlinien finden Sie zum Nachlesen hier:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/meseberg/leitlinien-zum-kampf-gegen-die-corona-epidemie-1730942

Zudem sind die Augenoptikbetriebe für die Sehversorgung zuständig.
Gerade für Personen in systemrelevanten Berufen ist es wichtig, bei Verlust oder Beschädigung der Sehhilfe versorgt zu werden, um weiterhin arbeitsfähig zu sein.

Stand: 18.03.2020/15:40 Uhr