SWAV aktuell – Saarland: Landesregierung verlängert Maßnahmen bis 20. April und beschließt Rechtsverordnung

Veröffentlicht am 1. April 2020

©Fokussiert - stock.adobe.com
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Sehr geehrte Damen und Herren,

die Landesregierung teilt mit, dass der saarländische Ministerrat am Montag (30. März 2020) eine Verlängerung der Ausgangsbeschränkung bis einschließlich 20. April 2020 beschlossen hat.

In der Presseinformation heißt es:
“„In Anbetracht der Entwicklungen halten wir eine Verlängerung der Maßnahmen im Geleitzug der anderen Bundesländer für dringend erforderlich. Wir haben im Saarland schon sehr früh reagiert und unseren Krankenhäusern durch die Ausgangsbeschränkung wertvolle Zeit verschafft. Wir können erste Erfolge ablesen, aber die Lage bleibt aufgrund der nach wie vor steigenden Infektionszahlen sehr ernst. Wenn wir die Maßnahmen zu früh lockern, riskieren wir einen Rückfall und würden damit sträflich aufs Spiel setzen, was wir an Zeit gewonnen haben. Handeln wir jetzt nicht entschlossen, beginnen wir am Ende von vorn. Durch die heutige Entscheidung sorgen wir über den 3. April hinaus für Planungssicherheit. Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal bei allen Saarländerinnen und Saarländern für ihr Verständnis und ihre Mithilfe bedanken“, sagt Ministerpräsident Tobias Hans.

Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Die Maßnahmen sind hart und einschneidend. Aber die Ausgangsbeschränkungen sind notwendig und wir rufen alle Saarländerinnen und Saarländer dringend auf, sich daran zu halten. Ein vorschnelles Aufheben der getroffenen Maßnahmen wäre fahrlässig und könnte viele Menschenleben gefährden. Gesundheit hat jetzt oberste Priorität. Deshalb verlängert das Saarland die Maßnahmen bis einschließlich 20. April 2020. Danach muss bundesweit koordiniert werden, wie weiter vorzugehen ist.“

Der Ministerrat hat darüber hinaus eine Rechtsverordnung verabschiedet. Diese tritt am 1. April 2020 in Kraft. Mit der vorliegenden Verordnung werden die bisherigen Regelungsinhalte der bestehenden Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie aus Gründen der Rechtsklarheit in einem Regelwerk zusammengefasst.”

Die aktuelle Verordnung wurde im heutigen Amtsblatt (31.03.2020) veröffentlicht und ist unter folgendem Link einzusehen bzw. Sie finden diese anbei:
http://www.amtsblatt.saarland.de/jportal/portal/t/1mx/page/fpverksl.psml;jsessionid=62A6BC6CBF83F7BE01F874D484457F41.jp12?nid=VB-SL-ABlI2020196-G&cmsuri=%2Fverkuendung%2Fde%2Fsaarland%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

Die Augenoptiker sind von den Verboten weiterhin ausgenommen (§ 5 Abs. 5, Nr 6).

Eine Übersicht der bisherigen und aktuellen Maßnahmen und Verfügungen finden Sie bei Interesse unter folgendem Link: https://corona.saarland.de/DE/service/massnahmen/massnahmen_node.html

2020_03_31 Saarland Rechtsverordnung