Rechtsverordnung in Rheinland-Pfalz // Update

Veröffentlicht am 19. März 2020

©ahmet - stock.adobe.com
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Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Umsetzung der Leitlinien der Bundesregierung in Rheinland-Pfalz ist unser aktueller Stand, dass diese eins zu eins von der Landesregierung in Rheinland-Pfalz übernommen wurden.

Sie finden alle Erlasse und Allgemeinverfügungungen unter: https://msagd.rlp.de/de/unsere-themen/gesundheit-und-pflege/gesundheitliche-versorgung/oeffentlicher-gesundheitsdienst-hygiene-und-infektionsschutz/infektionsschutz/informationen-zum-coronavirus-sars-cov-2/ 

Von einer Kreisordnungsbehörde haben wir erfahren, dass Kreisgemeinden entsprechend informiert wurden, bereits ausgesprochene Schließungen wieder zurücknehmen. Dies geschieht, da die Augenoptik fälschlicherweise nicht als Gewerk verstanden wurde, welches unter die Ausnahmeregelung der Allgemeinverfügung fällt. Uns wurde jedoch mitgeteilt, dass einschränkend gelten würde, dass der Verkauf von Sonnenbrillen, Ferngläsern, etc. nicht mehr stattfinden sollte. Wichtig ist auch, dass die Betriebe angehalten sind die gesundheitshygienischen Vorgaben einzuhalten.

Bitte treffen Sie Schutzmaßnahmen:

  • Anzahl der Kunden im Laden begrenzen
  • durch Klebestreifen Warteplätze markieren
  • Desinfektionsmittel bereitstellen