August 2023: Neuer Lieferungsvertrag mit dem Bundesverteidigungsministerium

Veröffentlicht am 24. Juli 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) hat einen neuen Vertrag mit dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) abgeschlossen, der am 1. August 2023 in Kraft tritt.

Lieferberechtigt ist jeder in die Handwerksrolle eingetragene Augenoptikbetrieb. Sie müssen dem Vertrag also nicht, wie z.B. bei den Verträgen mit den Krankenkassen, aktiv beitreten. Mit der Annahme des Brillenbestellscheins erkennen Sie die Vertragsbedingungen an. Zusätzlich werden Innungsmitglieder auf der ZVA-Homepage als Vertragspartner gelistet. Sollten Sie dies nicht wünschen, bitten wir um eine kurze E-Mail an  

Die Änderungen gegenüber dem alten Versorgungsvertrag betreffen im wesentlichen die Vertragspreise. Auch weiterhin dürfen Sehhilfen nur nach Vorlage eines truppenärztlichen/betriebsärztlichen Brillenbestellscheins geliefert werden. Wünscht die Soldatin/der Soldat eine zuzahlungsfreie Sehhilfe, so müssen Sie nach dem vertraglich festgelegten Umfang liefern. Die Möglichkeit der privaten Zuzahlung bei höherwertigen Versorgungen bleibt ebenfalls weiter erhalten.

Neu in den Vertrag aufgenommen wurde die objektive und subjektive Refraktionsbestimmung (Nähe und Ferne) für Bewerberinnen und Bewerber bei der Bundeswehr. Ein entsprechender Vordruck (Anlage 4 des Vertrages) ist vom Augenoptiker auszufüllen und wird mit 55 Euro inkl. MwSt. vergütet. Außerdem muss für die Versorgung mit Kontaktlinsen nur noch ein Kostenvoranschlag eingereicht werden (§4 Abs. 2).

Bitte beachten Sie, dass für die Anwendung der neuen Preise das Datum auf dem Brillenbestellschein maßgeblich ist.

Den neuen Vertrag finden Sie hier zum Download: Vertrag Bundesministerium der Verteidigung 2023

Bei Fragen und für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.