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Die neue Ausbildungsordnung kommt in diesem Jahr
Diese Verordnung regelt das Ausbildungswesen des Augenoptiker-Handwerks neu, wobei keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen vorgenommen wurden, sondern vornehmlich das Prüfungswesen betroffen ist.
Neu ist, dass zukünftig die „gestreckte“ Gesellenprüfung durchgeführt wird. Das bedeutet die Abschaffung der Zwischenprüfung und die Einführung des ersten Teiles der Abschlussprüfung mit 30 % aller erreichbaren Punkte. Dieser Prüfungsteil wird 18 Monate nach Beginn der Ausbildung abgelegt. Der zweite Teil (70 % aller erreichbaren Punkte) folgt zum Zeitpunkte der heutigen Gesellenprüfung am Ende des dritten Ausbildungsjahres.
Dies bedingt eine zeitliche Verschiebung im Bereich der Fertigkeiten und Kenntnisse, da diese bis zum Zeitpunkt des ersten Prüfungsteils abschließend vermittelt worden sein müssen. Hierzu gibt der „Ausbildungsrahmenplan“ Hinweise.
Der ZVA kündigt an, die Innungsbetriebe bei ihrer Arbeit unterstützen, und wird einen detaillierten betrieblichen Ausbildungsplan erstellen. Im Juli werde zudem gemeinsam mit dem Bundesinstitut für berufliche Bildung (BiBB) und der IG Metall eine Broschüre zur Ausbildung von Augenoptikern/innen herausgeben.
Wenden Sie sich bei Fragen zur neuen Ausbildungsordnung bitte an Ihre Innung.
Quelle: www.optikernetz.de ZVAAutor: Ingo Kemmer
Link: Verordnung über die Berufsausbildung zum Augenoptiker/ Augenoptikerin (Stand: Mai 2011) im Downloadbereich von Optikernetz
Eingestellt am 23.05.2011 von Jochim
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