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Brillenabgabe durch Augenärzte – wie kann sich der benachbarte Augenoptiker wehren?
Trotz der jüngeren Urteile des Bundesgerichtshofes zur Brillenabgabe durch Augenärzte verkaufen manche Ophthalmologen nach wie vor Brillen an ihre Patienten oder vermitteln die Sehhilfen an diese. Zwar schien es zunächst an dieser Front ruhiger geworden zu sein, doch nun beschweren sich nach Aussage des Augenoptikerverbandes NRW Augenoptikerbetriebe wieder häufiger über gewerbliche Tätigkeiten benachbarter Augenärzte.
Die besagten Urteile sind seitens des Berufsstandes hart erkämpft worden. Optikernetz.de berichtete.
In diesem Sinne ist nachvollziehbar, wenn Innungen darauf hinweisen, ihnen Fälle an die Hand zu geben, damit diese Urteile faktisch nicht ins Leere gehen. In nahezu allen Fällen, die ans Tageslicht gelangen, handelt es sich nach Aussage der Beschwerdeführer bei den direkt vom Arzt mit einer Sehhilfe versorgten Patienten um „klassische“ Fehlsichtige. Ausnahmefälle, die unter Umständen eine Versorgung mit Sehhilfen direkt durch den Augenarzt rechtfertigen würden, lagen bislang nicht vor. Es gibt viele Beispiele für eine vor Ort gute Zusammenarbeit zwischen Augenärzten und Augenoptikern. Ein Verhalten von Augenärzten, das nachgewiesenermaßen gegen Berufsrecht verstößt, ist für das im Übrigen häufig gute Verhältnis nicht förderlich. Der Augenoptikerverband NRW rät daher auch, in diesen Angelegenheiten nicht zu zögern und mit Unterstützung der Innungen und des Verbandes den Augenarzt zur Unterlassung aufzufordern. Ein erfolgversprechendes Vorgehen in entsprechenden Fallgestaltungen setzt eine präzise Vorarbeit voraus, bei denen die Berufstandesvertretungen nach Aussage von RA Alexander Ceccarelli vom Augenoptikerverband NRW in der Regel unterstützend tätig werden.
Quelle: Augenoptikerverband NRW, www.optikernetz.de
Autor: Ute Limberg
Eingestellt am 14.06.2011 von Jochim
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