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Aktuelles
Erhöhung der Ausbildungsvergütungen beschlossen
Die Delegierten des Südwestdeutschen Augenoptiker-Verbandes sind auf ihrer Sitzung am 09. Mai 2012 ...
Neuauflage der OPTICA in der Legendehalle des Meilenwerks Böblingen
Am Sonntag, den 06. Mai 2012 fand die zweite Ausgabe der OPTICA statt. Aufbauend auf den guten...
Nur noch wenige Tage bis zur OPTICA 2012
Am Sonntag, den 06. Mai 2012 ist es soweit! Um 11:00 Uhr öffnen sich die Türen der Legende...
Aktuelle Aktionen
Nachwuchskampagne „be optician“
Basispaket „be optician“ „be optician – Azubi gesucht“ das ist der Titel der aktuellen Ausbildungska...
Seh-Check Aktion 2011
Wie in den vergangenen Jahren unterstützen wir auch 2011 die Verkehrssicherheits-Kampagne des Kurato...

Bildschirmarbeitsplatzbrillen

Bildschirmarbeitsplatzbrillen
Die Tätigkeit am Computer stellt hohe Anforderungen an die Augen. So wechselt der Blick von Bildschirmbenutzern täglich bis zu 30.000-mal zwischen Manuskript, Tastatur und Monitor hin und her. Um immer wieder ein scharfes Bild zu erzeugen, müssen sich die Augen ständig an verschiedene Helligkeiten und Kontraste anpassen und in unterschiedliche Entfernungen blicken. Zudem wirken eine oft unnatürlich starre Kopf- und Körperhaltung sowie ein hohes Maß an Konzentration belastend. Deshalb leiden Menschen, die viel am Computer arbeiten, auch häufig an typischen Augenbeschwerden wie unscharfes Sehen, Doppelbilder, Blendung, Augenschmerzen, Tränen, Juckreiz, Druckgefühl, Brennen, rote Augen und Kopfschmerzen. Zudem vermindert sich ab dem 45. Lebensjahr meist die Akkomodationsfähigkeit (Brechkraft) der Augen, so dass das scharfe Sehen auf Entfernungen zwischen Tastatur (ca. 40 cm) und Bildschirm( ca. 50 – 70 cm) zusätzlich eingeschränkt sein kann. Wenn dann eine Alltagsbrille für die Bildschirmarbeit nicht mehr ausreicht, kann eine spezielle Sehhilfe, die Bildschirmarbeitsplatzbrille, notwendig sein.

Arbeitnehmer haben seit dem Dezember 1996 einen gesetzlichen Anspruch auf regelmäßige Sehtests und bei Bedarf auf eine Bildschirmarbeitsplatzbrille. Wenn die Untersuchung des Sehvermögens und der Augen ergibt, dass eine Bildschirmarbeitsplatzbrille erforderlich ist, muss dem Betroffenen vom Arbeitgeber/Dienstherrn im erforderlichen Umfang eine spezielle, kostengünstige Sehhilfe für die Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsplatzbrille) zur Verfügung gestellt werden, d.h. der Arbeitgeber trägt die Kosten.

Speichern Öffnen VerordnungBAP-02.pdf (14,50 kb)


Weitere Informationen über zuzahlungsfreie Bildschirmarbeitsplatzbrillen für Bedienstete des Landes Baden-Württemberg finden Sie hier.